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Untersuchung der Tauchtauglichkeit

Erklärung

Bei der Tauchtauglichkeitsuntersuchung erfolgt eine ärztliche Untersuchung auf körperliche Einschränkungen, die bei einem Tauchgang zu Problemen führen können.

Wann bzw. für wen empfiehlt sich diese Untersuchung?

Die Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM e.V.) empfiehlt allen Tauchern und Sporttauchern ab 18 Jahren eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung im Abstand von 3 Jahren, ab einem Alter von 40 Jahren in jährlichen Abständen.

Eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung umfasst folgende Inhalte:

  • Ausführliche Anamnese (Ärztliches Gespräch)
  • Ganzkörperstatus inkl. Otoskopie
  • Ruhe-EKG
  • Lungenfunktionsdiagnostik
  • Belastungs-EKG (obligat ab dem 40. Lebensjahr)
  • Beratung
  • Ärztliches Zeugnis über die Tauchtauglichkeit („Tauchtauglichkeitsbescheinigung“)

Kostenübernahme

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sie erhalten eine ärztliche Leistungsabrechnung. Es handelt sich um eine individuelle Gesundheitsleistung („IGel“). Die private Krankenversicherung übernimmt in der Regel die Kosten dieser Untersuchung. Bitte stimmen Sie dies ggf. im Vorfeld mit Ihrer Krankenversicherung ab.