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Bei der Lungenfunktionsdiagnostik lässt sich durch Messung des Atemvolumens (Vitalkapazität) und der Atemflussgeschwindigkeit der Gesundheitszustand der Lunge beurteilen.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sie erhalten eine ärztliche Leistungsabrechnung. Die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten dieser Untersuchung.
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